Freiwillige Feuerwehr Roßtal

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Hornissen

Rechtsgrundlagen

Hornissen sind gesetzlich geschützt! Hornissen und deren Nester dürfen weder gestört noch zerstört werden!
H o r n i s s e n
   


Rechtsgrundlagen:

Die Hornisse ist eine besonders geschützte Tierart gemäß 
§ 20 e Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit
§1 und Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung. 
Die Hornisse unterliegt damit den Schutzvorschriften 
des § 20 f Abs.1 Nr.1 BNatSchG. Dies bedeutet, dass es verboten ist, 
Hornissen zu töten oder deren Niststätte zu beschädigen oder zu zerstören.

Verstöße gegen den gesetzlichen Schutz sind Ordnungswidrigkeiten
und werden mit Bußgeld geahndet.

 

 
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Kurzbeschreibung
Bedroht
Keine Gefahr
Nutzen
Lebenszyklus
Rechtsgrundlagen
 
 
 
Letzte Aktualisierung am 15.12.2007 18:50 Uhr - Seitenaufrufe: 4527