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Rechtsgrundlagen:
Die Hornisse ist eine besonders geschützte Tierart gemäß
§ 20 e Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §1
und
Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung.
Die Hornisse unterliegt damit den Schutzvorschriften
des § 20 f Abs.1
Nr.1 BNatSchG. Dies bedeutet, dass es verboten ist,
Hornissen zu töten oder deren Niststätte
zu beschädigen oder zu zerstören.
Verstöße gegen den gesetzlichen Schutz sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeld geahndet.
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