Aufgrund der aktuellen Pandemielage und der damit verbundenen Beschränkungen (z.B. wegen maximaler Personenanzahl bei Versammlungen) ist es derzeit nicht möglich, die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Roßtal in Präsenzform abzuhalten.
Mit dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" (COVInsAG) wurde eine Möglichkeit für Vereine geschaffen, in der Pandemiezeit Mitgliederversammlungen und Abstimmungen z.B. auf postalischem Wege im Sternverfahren durchzuführen.
Diesen Weg wird die Freiwillige Feuerwehr Roßtal im Jahre 2020 beschreiten. Unsere Mitglieder und Organe erhalten die Berichte in schriftlicher Form und Abstimmungen werden über ein Rückmeldungsformular möglich.
Unsere Mitglieder bekommen voraussichtlich bis Mitte Dezember ein entsprechendes Anschreiben.
Dem primären Ziel, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Roßtal nicht zu gefährden, wird damit Rechnung getragen. Gleichzeitig erhalten unsere Mitglieder durch dieses Vorgehen maximale Transparenz.
Unser wichtigstes Anliegen: Bleiben Sie gesund!
Ihr Jens Goder
1. Vorsitzender